TEILNAHMEBEDINGUNGEN MYMUESLI-NEWSLETTER ANMELDUNG

1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; wir machen das, weil wir Spassß daran haben, nicht um jemanden zu verärgern oder um uns mit ihm zu streiten. Vor allem nicht vor Gericht. 

2. Veranstalter des Gewinnspiels ist die mymuesli GmbH, Bahnstr. 1, 8274 Tägerwilen

3. Zeitraum des Gewinnspiels: monatlich (Kalendermonat) ab 15.07.2015 bis einschliesslich 31.12.2015 um 24:00 Uhr. 

4. Der Gewinner des Vormaonats wird am Monatsanfang per Zufall bestimmt und von uns im Anschluss an das Gewinnspiel über eine persönliche Email benachrichtigt. Voraussetzung für die Gewinnausschüttung ist, dass der Gewinner auf diese Nachricht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen reagiert.

5. Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt mit der Anmeldung zu unserem Newsletter

6. Als Gewinn verlosen wir ein Müesli-Paket mit 4x beliebten Lieblingsmüeslis von mymuesli. Pro Paket ist jeweils eine 575g Dose des Blaubeer-, Birchers, Schoko- und Berry-White-Choc-Müeslis enthalten. Änderungen sind abhängig der Verfügbarkeit möglich. Keine Barauszahlung oder Kompensation möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Etwaige Ausnahmeregelungen in Absprache und mit Zustimmung der mymuesli GmbH sind im Einzelfall möglich.

7. Teilnahme nur innerhalb Deutschlands, Österreichs und in der Schweiz möglich. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Verlosung über 18 Jahre alt sein.

8. Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

9. Die mymuesli GmbH behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu. 

10. Der mymuesli GmbH haftet nicht für Schäden die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten. 

11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke. 

12. Viel Spass! 

13. Stand: Juli 2015